Der Umgang mit Asbest ist verboten.
Dies gilt auch für Privatpersonen. Die einzige Ausnahme von diesem Verbot sind die ASI- Arbeiten gemäß TRSG 519 und die fachgerechte Entsorgung.
Asbest gehört zu den 10 weltweit am stärksten krebserregenden Stoffen, Arbeiten damit werden entsprechend streng überwacht.
Bußgelder können bis zu 5.000€, in schwerwiegenden Fällen bis 25.000€ betragen, sofern die Ursache nicht als Straftat an die Staatsanwaltschaft abzugeben ist.
Mit Asbestarbeiten befasste Personen benötigten folgende Voraussetzungen:
Sollten Sie sich unsicher sein, können wir bei einem unverbindlichen und kostenfreien Besichtigungstermin, die Gegebenheiten besprechen und so Fragen direkt vor Ort besprechen.
Damit keine Fehler beim Rückbau bzw. bei der Entsorgung entstehen können.
Gerne könne Sie sich auch in unserer Hauptfiliale beraten lassen. Sodass Ihr Bauvorhaben nach Ihren Wünschen umgesetzt werden kann.
Nutzen Sie gerne unseren Formularservice.
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