Asbestsanierung
Mecklenburg- Vorpommern - Hamburg - Berlin - Brandenburg - Sachsen - Sachsen-Anhalt
Rufen Sie uns gerne kostenlos an:

Wir entsorgen Asbest sicher und zuverlässig.
Zunächst möchten wir unserer Aufklärungspflicht nachkommen:
Wer darf Asbest entsorgen?
Der Umgang mit Asbest ist verboten.
Dies gilt auch für Privatpersonen.
Die einzige Ausnahme von diesem Verbot sind die ASI- Arbeiten gemäß TRSG 519 und die fachgerechte Entsorgung.
Asbest gehört zu den 10 weltweit am stärksten krebserregenden Stoffen,
Arbeiten damit werden entsprechend streng überwacht.
Bußgelder können bis zu 5.000€,
in schwerwiegenden Fällen bis 25.000€ betragen,
sofern betreffendes nicht als Straftat an die Staatsanwaltschaft abzugeben ist.
Mit Asbestarbeiten befasste Personen benötigten folgende Voraussetzungen:
- Personenschutz gemäß TRSG 519 ( geeigneter Atem- und Körperschutz),
die Sachkunde TRSG 519 - die Vorsorgeuntersuchungen nach G 1.2 und G 26 ll
Wir sind im Besitz des Sachkundenachweises und dürfen diese Arbeiten ausführen.
Wo kann Asbest vorhanden sein:
- Asbestleichtbauplatten ( Fassaden- oder Dachplatten)
- Fußbodenbeläge
- Fensterbänke
- Blumenkästen
- Bodenbeläge
- Nachtspeicheröfen
- ETC.
Sollten Sie sich unsicher sein, können wir bei einem unverbindlichen und kostenfreien Besichtigungstermin, die Gegebenheiten erörtern und Fragen direkt vor Ort besprechen.
Damit keine Fehler beim Rückbau bzw. bei der Entsorgung entstehen können.
Dazu gehört auch, dass wir alle erforderlichen Anmeldungen bei den Behörden übernehmen.
Schreiben Sie uns gerne oder rufen Sie uns an